Stellungnahme zur Geldstrafe gegen RW Essen

Stellungnahme zur Geldstrafe gegen RW EssenWie die SV Waldhof Spielbetriebs GmbH am gestrigen Dienstag vermeldete, wurde sie für das unsportliche Verhalten einiger Anhänger zu einer Geldstrafe seitens des DFB verurteilt. In der Veröffentlichung kündigte die GmbH auch an, rechtliche Schritte gegen drei bisher ermittelte Täter zu erwägen und dabei die Einschätzung u.a. von PRO Waldhof zu berücksichtigen.

Wir freuen uns über den angekündigten Einbezug der Fansicht, wenngleich uns das Schreiben mit der Bitte zur Einschätzung fast zeitgleich mit der Veröffentlichung auf der Homepage und den Socialmedia-Kanälen des SVW erreicht hat und uns eine interne Aufarbeitung der Vorfälle generell lieber wäre als der Gang an die Öffentlichkeit.  Darüberhinaus verwundert es, dass in der Mitteilung der GmbH vom Entzünden von Rauchtöpfen gesprochen wird, was in der Mitteilung des DFB nicht aufgeführt ist.

Da uns weder bekannt ist, wer genau die drei ermittelten Personen sind, noch, was ihnen genau vorgeworfen wird (waren sie lediglich ein paar Schritte im Innenraum, haben sie aktiv Ordner attackiert oder Sonstiges), müssen wir uns auf einen allgemeinen Standpunkt zur Weitergabe von DFB-Strafen beschränken.

Vorneweg wollen wir festhalten, dass es uns nicht darum geht, Täter zu decken. Wer sich zu Fehlverhalten oder Straftaten hinreißen lässt, hat sich dafür zu verantworten. Allerdings ist für uns ganz klar, dass vermeintliche Straftaten von den dafür konstituierten staatlichen Institutionen und Behörden aufgeklärt gehören und die Täter auch nur von diesen zur Rechenschaft gezogen werden können. Einer „Paralleljustiz“ seitens des DFB oder anderer Verbände stehen wir kritisch bis ablehnend gegenüber. Während die Jurisdiktion der ordentlichen Gerichtsbarkeit u.a. die Perspektive der betroffenen Person einbezieht und auch deren soziales Umfeld berücksichtigt, ist beides in der Strafenlogik des DFB schlichtweg ausgehoben. Das führt zu (fußballtypischen) „Fantasie-Beträgen“ im DFB-Strafkatalog und für finanziell schwache Täter zu Strafen, die sie über Jahre hinweg in große Schwierigkeiten bringen können. Der erhoffte Lerneffekt wird mithin mehr als konterkariert.

Wir würden uns an dieser Stelle grundsätzlich eine kritische Auseinandersetzung der Vereine mit der DFB-Sportgerichtsbarkeit wünschen. So hat das unablässige Ausstellen von Geldstrafen bislang höchstens die DFB-Kasse gefüllt, aber – ganz vergleichbar mit den früher üblichen, heute überwundenen unsäglichen Kollektivstrafen – in den letzten Jahrzehnten zu keiner klar erkennbarer Verbesserung geführt.